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Woraus besteht das Aufhellungsgel? |
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Hauptbestandteil ist ein wasserbindendes Gel, das als Wirkstoff Carbamid-Peroxid enthält. |
Hinweis
Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel:
Zahnaufheller oder Zahnbleichmittel, in denen mehr als 0,1 % und bis zu 6% Wasserstoffperoxid enthalten ist, dürfen nur an Zahnärzte abgegeben werden.
In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen,
falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist.
Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:283:0036:01:DE:HTML